• Nichtmitgliedern ist das Betreiben eines Flugmodells ohne Genehmigung und gültigen Versicherungsnachweis verboten!

  • Gastflieger melden sich und ihr Fluggerät vor dem ersten Start bei einem Vereinsmitglied an.
  • vor dem ersten Start sind alle Flugmodelle sowie Sendeanlagen auf korrekte Funktion zu überprüfen
    und ein Reichweitentest durchzuführen.
  • Zuschauern ist der Aufenthalt, sowie das Parken von PKW´s nur innerhalb des vorgesehenen Bereichs hinter dem Zaun, bzw. der Hecke gestattet.

  • Starts und Landungen erfolgen ausschließlich auf dem ausgewiesenen Plateau des Flugfeldes.
  • in der Start-/Landezone dürfen sich nur Piloten u. deren Helfer aufhalten. Zuschauer nur nach Absprache.

  • der vorgeschriebene Flugraum liegt im Bereich südlich der Vereinshütte und des Zaunes. Ein überfliegen der Hütte und der angrenzenden Gebäude (Industriegebiet) ist verboten !!!

  • das Betreten und Verlassen des Flugfeldes erfolgt ausschließlich über die rechte Seite des Flugplatzes.
  • das Betreiben von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor oder Abfluggewichten über 12 kg ist verboten.
  • alle Starts und Landungen, inkl. der Reihenfolge müssen anderen aktiven Piloten durch Zuruf mitgeteilt werden.
  • beim gleichzeitigen Betreiben verschiedener Modellkategorien muss eine Absprache der Piloten untereinander. erfolgen
  • ein Betreiben von schnellen Motormodellen und Helikoptern zur gleichen Zeit ist zu vermeiden.
  • alle Flugaktivitäten müssen in das Flugbuch eingetragen werden.
  • Beschädigungen auf dem Vereinsgelände sowie an und in der Vereinshütte sind dem Vorstand umgehend anzuzeigen.
  • jegliches Vereinseigentum ist pfleglich und sorgsam zu behandeln.
  • vor Verlassen des Vereinsgeländes ist für Ordnung zu sorgen, ggf. die Vereinshütte sowie Ladestation abzuschließen und die Alarmanlage zu aktivieren.

 

der Vorstand 12.10.21