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Nichtmitgliedern ist das Betreiben eines Flugmodells ohne Genehmigung und gültigen Versicherungsnachweis verboten !
- Gastflieger melden sich und ihr Fluggerät vor dem ersten Start bei einem Vereinsmitglied an.
- Vor dem ersten Start sind alle Flugmodelle sowie Sende- und Empfangsanlagen auf korrekte Funktion zu überprüfen
und ein Reichweitentest durchzuführen.
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Zuschauern ist der Aufenthalt, sowie das Parken von PKW´s nur innerhalb des vorgesehenen Bereichs hinter dem Zaun, bzw. der Hecke gestattet.
- Starts und Landungen erfolgen ausschließlich auf dem ausgewiesenen Plateau des Flugfeldes.
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In der Start-/Landezone dürfen sich nur Piloten und deren Helfer aufhalten. Zuschauer nur nach Absprache.
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Der vorgeschriebene Flugraum liegt im Bereich südlich der Vereinshütte und des Zaunes. Ein überfliegen der Hütte und der angrenzenden Gebäude (Industriegebiet) ist verboten !!!
- Das Betreten und Verlassen des Flugfeldes erfolgt ausschließlich über die rechte Seite (...aus Sicht der Hütte) des Flugplatzes.
- Das Betreiben von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor oder/und Abfluggewichten über 12 kg ist verboten.
- Alle Starts und Landungen, inkl. der Reihenfolge müssen anderen aktiven Piloten durch Absprache/Zuruf mitgeteilt werden.
- Beim gleichzeitigen Betreiben verschiedener Modellkategorien muss immer eine Absprache der Piloten untereinander erfolgen.
- Ein Betreiben von schnellen Motormodellen und Helikoptern zur gleichen Zeit ist zu vermeiden.
- Alle Flugaktivitäten müssen in das Flugbuch eingetragen werden.
- Beschädigungen auf dem Vereinsgelände sowie an und in der Vereinshütte sind dem Vorstand umgehend anzuzeigen.
- Jegliches Vereinseigentum ist pfleglich und sorgsam zu behandeln.
- Vor Verlassen des Vereinsgeländes ist für Ordnung zu sorgen, ggf. die Vereinshütte sowie Ladestation abzuschließen und die Alarmanlage zu aktivieren.
Der Vorstand 12.10.21