• Nichtmitgliedern ist das Betreiben eines Flugmodells ohne Genehmigung und gültigen Versicherungsnachweis verboten !

  • Gastflieger melden sich und ihr Fluggerät vor dem ersten Start bei einem Vereinsmitglied an.
  • Vor dem ersten Start sind alle Flugmodelle sowie Sende- und Empfangsanlagen auf korrekte Funktion zu überprüfen
    und ein Reichweitentest durchzuführen.
  • Zuschauern ist der Aufenthalt, sowie das Parken von PKW´s nur innerhalb des vorgesehenen Bereichs hinter dem Zaun, bzw. der Hecke gestattet.

  • Starts und Landungen erfolgen ausschließlich auf dem ausgewiesenen Plateau des Flugfeldes.
  • In der Start-/Landezone dürfen sich nur Piloten und deren Helfer aufhalten. Zuschauer nur nach Absprache.

  • Der vorgeschriebene Flugraum liegt im Bereich südlich der Vereinshütte und des Zaunes. Ein überfliegen der Hütte und der angrenzenden Gebäude (Industriegebiet) ist verboten !!!

  • Das Betreten und Verlassen des Flugfeldes erfolgt ausschließlich über die rechte Seite (...aus Sicht der Hütte) des Flugplatzes.
  • Das Betreiben von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor oder/und Abfluggewichten über 12 kg ist verboten.
  • Alle Starts und Landungen, inkl. der Reihenfolge müssen anderen aktiven Piloten durch Absprache/Zuruf mitgeteilt werden.
  • Beim gleichzeitigen Betreiben verschiedener Modellkategorien muss immer eine Absprache der Piloten untereinander erfolgen.
  • Ein Betreiben von schnellen Motormodellen und Helikoptern zur gleichen Zeit ist zu vermeiden.
  • Alle Flugaktivitäten müssen in das Flugbuch eingetragen werden.
  • Beschädigungen auf dem Vereinsgelände sowie an und in der Vereinshütte sind dem Vorstand umgehend anzuzeigen.
  • Jegliches Vereinseigentum ist pfleglich und sorgsam zu behandeln.
  • Vor Verlassen des Vereinsgeländes ist für Ordnung zu sorgen, ggf. die Vereinshütte sowie Ladestation abzuschließen und die Alarmanlage zu aktivieren.

 

Der Vorstand 12.10.21